Bernsteinresort Pütnitz

Faktencheck

Faktencheck

Der Bernsteinresort-Faktencheck geht an dieser Stelle projektrelevanten Aussagen und Thesen
auf den Grund, die online diskutiert oder über verschiedene Kanäle publiziert werden. Meldungen und Veröffentlichungen werden anhand aktueller und tatsächlicher Fakten zum Projekt an dieser Stelle überprüft, eingeordnet und aufgeklärt.

Faktencheck 15. März 2024

Für die Altlastensanierung, Munitionsräumung und Entsiegelung des ehemaligen Militärflughafens Pütnitz sowie die äußere Erschließung

der Landzunge stehen der Stadt-Ribnitz-Damgarten Fördermittel in Höhe von rund 45 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Bürgerinitiative wirft Geber und Empfänger der Fördermittel eine Verschwendung von Steuergeldern vor und fordert im Rahmen eines Bürgebegehrens deshalb eine Kostenübernahme durch die interessierten Investoren.

 

Bewertung:

Diese Aussage ist nicht richtig.

 

Fakten:

Der Vorwurf der Steuergeldverschwendung wird von der Stadtverwaltung zurückgewiesen. „Wenn Fördermittel eingesetzt werden, um den alten Dreck aus der Erde zu holen und gleichzeitig für uns alle ein neues, öffentlich zugängliches Natur-, Freizeit- und Erholungsgebiet auf Pütnitz geschaffen wird, sehe ich hier keine Steuergeldverschwendung, gegen die sich unsere Bürgerinnen und Bürger wehren müssten“, betont Bürgermeister Thomas Huth und verweist zugleich darauf, dass sogar Spielplätze, Wege und Grünflächen auf dem Gelände des Ankerinvestors Center Parcs in Zukunft öffentlich zugänglich sein werden. Auch die Grünanlagen des 2018 in Leutkirch eröffneten Center Parcs stehen Bürgerinnen und Bürgern offen und werden im Allgäu gern von der lokalen Bevölkerung zur Naherholung genutzt.

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt auf Grundlage des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ rund 45 Millionen Euro für die Entwicklung eines maritim-touristischen Gewerbegebiets auf der Halbinsel Pütnitz zur Verfügung. Die Fördermittel dienen der Wirtschaftsförderung und werden eingesetzt, um ein ungeordnetes, erschließungsbeitragspflichtiges Bauland, per Definition also Rohbauland, auf Pütnitz bereitzustellen. Geplant ist die Entwicklung eines Ferienund Freizeitparks mit 3.200 Gästebetten und zentralen Freizeiteinrichtungen für den Ganzjahresbetrieb sowie die Schaffung von 300 Camping-Standplätzen mit Sport-, Erlebnis- und Kulturangeboten mit Alleinstellungscharakter. Neben der Stadt Ribnitz-Damgarten sind die Unternehmen Center Parcs, ABOUT YOU PANGEA Festival c/o Supreme GmbH, Bernsteinreiter Gmbh und der Technikverein Pütnitz an den Planungen beteiligt. Die genannten Unternehmen planen hier private Investitionen von rund 280 Millionen Euro.

Ziel der Entwicklung ist die naturnahe, denkmalgerechte und attraktive Gestaltung eines freizeitorientiertenLebensraums. Das wiedergewonnene Gelände des ehemaligen Militärgeländes wird als naturnaher Sport-, Freizeit-, Kultur- und Erholungsraum auch der Wohnbevölkerung der Stadt Ribnitz-Damgarten offen zur Verfügung stehen. Mit der Ansiedlung der Tourismus- und Kulturbetriebe auf dem Gelände soll die Nachfrage für die regionale Wirtschaft wie Handwerk, Einzelhandel und tourismusbezogener Dienstleistungen gefördert werden. Auch die regionale Tourismusbranche, die den Herausforderungen einer immer älter werdenden Gästestruktur gegenübersteht, soll vom neuen Ganzjahresangebot für junge Menschen profitieren. Die Entwicklung des BERNSTEINRESORTS auf Pütnitz ist derzeit eines der bedeutsamsten touristischen

 

Infrastrukturprojekte in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Stadt Ribnitz-Damgarten soll mit der Erschließung von Pütnitz ihre finanzielle Leistungsfähigkeit verlieren.

 

Bewertung:

Diese Behauptung ist nicht korrekt, das Gegenteil ist der Fall.

 

Fakten:

Die mittel- und langfristige Liquidität ihres Finanzhaushaltes, kann die Stadt Ribnitz-Damgarten nur mit den angestrebten Erlösen aus den Verkaufs- oder Pachtaktivitäten auf Pütnitz erreichen. „Nur wenn sich die Stadtkasse wieder füllt, werden wir in der Lage sein, den nötigen Eigenanteil für die Sanierung der Rudolf-Harbig-Schule in Damgarten aufzubringen oder das Gelände des ehemaligen Faserplattenwerk am Körkwitzer Weg als Wohngebiet zu entwickeln, und hier benenne ich nur zwei der rund zwanzig anstehenden Aufgaben“, unterstreicht Thomas Huth.

Faktencheck 10. Februar 2023

Der Stadt Ribnitz-Damgarten wird unterstellt, den Ankerinvestor CENTER PARCS und die übrigen Investoren auf dem Gelände in Pütnitz nicht an den Erschließungskosten zu beteiligen. Die Erschließungskosten für das Bernsteinresort sollen ausschließlich von den Fördermitteln der Landesregierung, bzw. durch Steuergelder finanziert werden.

 

Bewertung:

Diese Aussage ist falsch.

 

Fakten:

Die Stadt Ribnitz-Damgarten erhält für die Erschließung des o.g. maritim-touristischen Gewerbegebietes eine finanzielle Unterstützung vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Diese Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft, die sich bspw. in folgender Formulierung eines Bescheides des Landes vom 5. Dezember 2022 widerspiegeln:

Zitat: „… Für die Erhebung von Erschließungs-, Straßenbau- und Anschlussbeiträgen oder Benutzungsgebühren von den Begünstigten gelten die entsprechenden Vorschriften des Baugesetzbuches und des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V). Dabei ist die Zuwendung bei Anschlussbeiträgen im Sinne des § 9 KAG M-V vorrangig zur Reduzierung der Beiträge der im Zuwendungszweck genannten Begünstigten zu verwenden. …“

Das heißt, finanzielle Freistellungen der Erwerber der Parzellen des zukünftigen Bernstein-Resorts in Bezug auf Erschließungskosten erfolgen nur in dem Umfang, indem dafür die finanziellen Zuwendungen des Landes eingesetzt werden können. Alle darüber hinaus gehenden Aufwendungen sind im Sinne der geltenden Normen von den Beitragspflichtigen zu tragen.

Der Ankerinvestor Center Parcs soll kein Interesse mehr an einem Kauf der Flächen auf Pütnitz haben und damit soll die finanzielle Grundlage für die Projektrealisierung nicht mehr vorhanden sein. Das Projekt soll in Gefahr sein, bzw. vor dem Aus stehen.

 

Bewertung:

Diese Behauptung ist nicht korrekt.

 

Fakten:

Die Stadt Ribnitz-Damgarten und die Pierre & Vacances Center Parcs Gruppe arbeiten weiterhin intensiv an dem Projektvorhaben in Pütnitz. Im Rahmen der fortlaufenden Projektplanung prüfen beide Partner derzeit mit dem möglichen Verkauf der Grundstücke und der möglichen Vergabe von Erbbaurechten verschiedene Optionen zum Grunderwerb. Dabei werden diese Optionen von den Beteiligten sorgfältig abgewogen und unabhängig voneinander geprüft. Sowohl Center Parcs als auch die Stadt Ribnitz-Damgarten haben bereits an einigen Stellen das Erbbaurecht als Vertragsvariante erfolgreich umgesetzt. Auch die Kombination von Grundstücksverkauf und Vergabe eines Erbbaurechtes für unterschiedliche Nutzungsbereiche ist eine aktuell zu prüfende Alternative.


Chancen des Erbbaurechts für die Kommune:

– Kommune bleibt Eigentümer der Flächen

– Wertsteigerung der Grundstücke und positive Vermögensentwicklung für die Kommune

– Regelmäßige Einnahmen durch Erbbauzinsen

– mögliche Einnahmesteigerungen über die Anpassung des Erbbauzinses mittels
  Wertsicherungsklausel

– Zustimmungsvorbehalt bei Veräußerung des Erbbaurechtes mit Vorkaufsrecht für die Stadt


Risiken des Erbbaurechts für die Kommune:

– Heimfall bei Zwangsversteigerung oder relevanten Vertragsverstößen mit eventueller Entschädigungspflicht


Chancen des Grundstücksverkaufes für die Kommune:

– Verkaufserlös fließt der Stadt bis zur Erlangung des Baurechts komplett zu


Risiken des Grundstücksverkaufes für die Kommune:

– Grundstückseigentum ist abgegeben

– weniger bis keine Einflussmöglichkeiten bei der Weiterverwertung des Grundstückes nach
  Scheitern der Erstinvestition

Faktencheck 02. Februar 2022

Bei der Entwicklung des Ferienparks auf Pütnitz wird der Stadt Ribnitz-Damgarten, bzw. Center Parcs unterstellt, die Anzahl der geplanten Gästebetten von den geplanten 3.200 in einer weiteren Ausbaustufe auf 6.400 Betten zu verdoppeln.

 

Bewertung:

Das ist eine Falschbehauptung.

 

Fakten:

Die Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern erlauben die raumverträgliche Entwicklung von maximal 3.200 Gästebetten auf der Halbinsel Pütnitz. Der Masterplan, der aktuell als Grundlage für die bauseitigen Planungs- und Genehmigungsverfahren erarbeitet wird, sieht ebenfalls ein Übernachtungsangebot von 3.200 Betten vor. Eine Erweiterung der Kapazitäten schließen wir aus.

Im ausgebauten Zustand sollen in Pütnitz angeblich genauso viele Touristen übernachten, wie in der gesamten Tourismusregion Fischland-Darß-Zingst.

 

Bewertung:

Diese Behauptung ist falsch.

 

Fakten:

Die geplanten und genehmigungsfähigen 3.200 Betten werden ein Nachfragevolumen von 672.000 Übernachtungen für den Ferienpark erzeugen. Bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 4,2 Tagen und einer Belegung von 3,8 Personen werden knapp 161.000 Gästeankünfte pro Jahr in der Ferienhaussiedlung erwartet. Durch ergänzende Übernachtungsformen (Camping) anderer Betreiber werden weitere 85.000 Übernachtungen p.a. durch rund 20.000 Gästeankünfte generiert. Das Gesamtpotenzial am Standort beläuft sich somit auf rd. 181.000 Ankünfte und 757.000 Übernachtungen pro Jahr.

Prognose zu Übernachtungen und Gästezahlen, Quelle: Machbarkeitsanalyse PRO|FUND 12/2020zu

 

Auf Basis dieser Planung und im Vergleich mit den Übernachtungs/- Gästezahlen der Region
Fischland-Darß-Zingst ist ein Wachstum von rund 20% bei den Übernachtungszahlen realistisch.

 

Übernachtungen und Ankünfte im Vergleich:

 

Im geplanten Bernsteinresort soll mit rund 550.000 Tagesgästen zu rechnen sein.

 

Bewertung:

Für diese Behauptung gibt es keine belastbare Grundlage.

 

Fakten:

Auf Basis der vorliegenden Betreiberkonzepte und Vergleichswerten bereits etablierter und vergleichbarer Tagesfreizeitangebote kommt die vorliegende Machbarkeitsanalyse (PRO|FUND 12/2020) auf ein Volumen zwischen 150.000 und 300.000 Tagesgästen.

Es wird behauptet, dass im geplanten Bernsteinresort mit einer Gesamtanzahl von 1.300.000 Gästen pro Jahr zu rechnen sei.

 

Bewertung:

Diese Aussage entbehrt jeglicher Grundlage. Hier werden grundsätzlich falsche Zahlen als Datenbasis verwendet und anschließend fehlerhaft hochgerechnet.

 

Fakten:

Derzeit sind 3.200 Betten im Center Parcs die genehmigungsfähige Berechnungsgrundlage für die Anzahl zu erwartender Gäste im Ferienpark (ohne Hafen und Camping). Über diese 3.200 Betten sind pro Jahr rund 161.000 Gästeankünfte zu erwarten.

 

Die Annahme 3.200 weitere Betten würden 250.000 Gäste pro Jahr generieren ist demnach falsch.

 

Die Annahme, eine Erweiterung der Gästeunterkünfte würde gleichzeitig das Volumen der möglichen Tagesgäste proportional erhöhen ist ebenso falsch. Grundlage für die Kalkulation des Tagesgästeaufkommens ist die Attraktivität und Angebotsvolumen der Sport- und Erlebnisaktivitäten und nicht die Anzahl verfügbarer Gästebetten im Ferienpark. Konkret: Mehr Betten bedeutet nicht automatisch mehr zusätzlich anfahrende Tagesgäste.

 

Das in der Argumentation angeführte 1:1 Verhältnis von Tages- und Übernachtungsgästen, welches an Spitzentagen mit Strandwetter in den Ostseebädern erreicht werden kann, lässt sich nicht auf einen Ferienpark übertragen. Auch in den Ostseebädern hat die Anzahl der Gästebetten keinen Einfluss auf das Aufkommen der Tagesgäste, sondern vielmehr das Angebot des Badestrands, verfügbare Parkplatzkapazitäten oder die Anbindung an den ÖPNV. Das beschriebene 1:1 Verhältnis beschreibt einen Zustand, ist aber keine maßgebliche Kalkulationsgrundlage für die Berechnung des Tagesgastvolumens

Der Studie wird vorgeworfen, Aspekte zu Umwelt, Natur, Infrastruktur und regionaler Verträglichkeit nicht zu berücksichtigen.

 

Bewertung:

Es ist korrekt, dass Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Verkehr in der Studie nicht näher betrachtet werden. Das war nicht die Aufgabenstellung dieser Analyse.

 

Fakten:

Aufgabenstellung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie war die Durchführung einer reinen Markt- und Potenzialanalyse. Mit der Studie werden z.B. Umsatzpotenziale, Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder regionalökonomische Effekte des Resorts nach einer geplanten Eröffnung bewertet. Eine Analyse der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Verkehr erfolgt mit der Erstellung der geplanten Umwelt- und Verkehrsgutachten. Weitere wichtige Aspekte, wie z.B. die Sicherheit der Wasserversorgung oder die Abwasserentsorgung wurden im vorliegenden Raumordnungsverfahren bereits umfassend bewertet.

In den Zukunftsplanungen der Stadt Ribnitz-Damgarten soll das Technikmuseum keine Rolle mehr spielen.

 

Bewertung:

Das ist falsch, das Gegenteil ist der Fall.

 

Fakten:

 

Das Technikmuseum Pütnitz wird als Erlebnisangebot des geplanten Ferien- und Freizeitparks Pütnitz erhalten und weiter entwickelt. Umfassende Maßnahmen zur Sanierung und Weiterentwicklung des Museums sollendazu beitragen, das Technikmuseum optimal in das Gesamtkonzept des Ferienparks einzubinden.

 

Die Museumshallen sollen saniert werden, möglichst mit Wiederherstellung der ursprünglichen Strukturen. Auch der denkmalgeschützte Baubestand soll saniert und reaktiviert werden. Die Struktur der Ausstellung wird reorganisiert. Der Museumsbetrieb erfolgt in Zukunft ganzjährig. Für die Teilnehmer des jährlichen Ostblockfahrzeugtreffens sollen Campingflächen für Caravans, Wohnwagen und Zelte angeboten werden. Zwischen Eingangsbereich und Bootsanleger soll eine Schmalspurbahn pendeln und die Ausstellungshallen auf dem Museumsgelände durch Transfers mit historischen Bussen miteinander verbinden. Im Museum sollen regelmäßige Veranstaltungen wie Filmvorführungen, DDR-Abende, Lesungenoder Vorträge zum Thema Ostblock angeboten. Actions-Events wie Väterchen-Frost sollen Bestandteil des Erlebnisangebotes im Technikmuseum bleiben.

 

Fazit: Gäste, Bürgerinnen und Bürger und der Museumsverein werden von der Entwicklung und Konzeptanpassung des Technikmuseums deutlich profitieren.

Angeblich sollen im Ferienpark nur sogenannte Billig-Arbeitskräfte beschäftigt werden.

 

Bewertung:

Diese Behauptung ist falsch.

 

Fakten:

Allein im geplanten CenterParcs Ferienpark werden etwa ein Drittel der Angestellten in technischen Berufen, ein weiteres Drittel in Verwaltung und Organisation und das übrige Drittel in Servicebereichen beschäftigt.

Faktencheck 21. Januar 2022

Von den auf Pütnitz angesiedelten Unternehmen, insbesondere CenterParcs, soll keine Gewerbesteuer in Ribnitz-Damgarten gezahlt werden.

 

Bewertung:

Das ist eine Falschbehauptung ohne belastbare Grundlage.

 

Fakten:

Gewerbesteuer wird nach einer Anlaufphase in allen Gemeinden in Deutschland, wo CenterParcs Anlagen betreibt, auch bezahlt. Dies wird auch in Ribnitz-Damgarten der Fall sein. Auch alle weiteren im touristisch-maritimen Gewerbegebiet angesiedelten Unternehmen werden in Ribnitz-Damgarten gewerbesteuerpflichtig sein.

Zum Zeitpunkt der Flächenumwandlung in Bauland soll der Wert der angeblich unter Wert angebotenen Flächen auf mindestens 130 Millionen Euro steigen.

 

Bewertung:

Diese Aussagen sind falsch.

 

Fakten:

Grundsätzlich kann der Grundstückswert bei einer gewerblichen Nutzung als Tourismusresort nicht mit Bauflächen zur Bebauung mit Wohnhäusern und deren marktbedingten Wertentwicklung verglichen werden, u.a. weil die Art der Nutzung eine andere ist und weil die bauliche Dichte viel geringer ist. Im Rahmen des erfolgten Verkehrswertgutachtens wurde die Wertentwicklung der Flächen zudem bereits berücksichtigt.

 

Zur Erläuterung: Generell werden Gewerbeflächen anders bewertet als Grundstücke für die Eigenheimbebauung. Die Wertbestimmung begründet sich unter anderem in der Nutzbarkeit der Flächen. Private Immobilien und Grundstücke werden zudem als Renditeobjekte eingestuft, die eine große Nachfrage erzeugen und aufgrund vieler Marktteilnehmer einen höheren Preis erzielen können. Mit dem Erwerb insbesondere von großen Gewerbeflächen ist der Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens, bzw. sind damit Managementaufgaben verbunden, die nur wenige Marktteilnehmer erfüllen können. Deshalb ist für Gewerbeflächen ein Verkaufspreis anzusetzen, der ein Gleichgewicht zwischen Marktnachfrage und Marktangebot herstellt. Im Rahmen des erstellten Verkehrswertgutachtens wurden diese und viele weitere Faktoren berücksichtigt, die abschließend zur Ermittlung eines marktfähigen Preises für die Gewerbeflächen auf Pütnitz geführt haben.

Grundsätzlich ist für die Feststellung des Verkehrswerts von Gewerbeflächen auch zu beachten, dass strukturschwache Standorte durch Gewerbeansiedlungen und Investitionen wirtschaftlich gefördert und insbesondere positive Wertschöpfungseffekte für Handel und Gewerbe vor Ort erreicht werden sollen.

Da die baurechtlich notwendige Fläche lediglich ca. 1/6 der Gesamtkauffläche beträgt und die übrigen Flächen Verkehrsflächen, Flächen ohne Bauerwartung und noch herzustellende Wasserflächen sind, leitet sich der Verkehrswert in der Hauptsache aus dem Wert der baurechtlich notwendigen und Ertrag bringenden Flächen ab. Der Käufer erwirbt ein ungeordnetes, erschließungsbeitragspflichtiges Bauland, per Definition also Rohbauland. Die innere Erschließung ist durch den Käufer durchzuführen.

Gemäß des regionalen Raumentwicklungskonzeptes der Planungsregion Vorpommern und des Landesraumentwicklungsprogrammes MV ist das Gebiet als „Vorbehaltsgebiet Tourismus“ eingestuft, bzw. ausgewiesen. Eine Einfamilienhausnutzung ist planungsrechtlich nicht vorgesehen. Deshalb sind in diesem Immobilienteilmarkt für Managementimmobilien die Marktteilnehmer vorwiegend Betreiber von Ferien-/Freizeitparks und andere Großinvestoren. Der „normaler Bürger“ ist aufgrund der Flächengröße und des inneren Erschließungsaufwandes in der Regel kein Marktteilnehmer in diesem Teilmarkt.

Zudem ist eine kleinteilige Verwertung der Flächen auf der Halbinsel Pütnitz wirtschaftlich sinnvoll nicht möglich, weil die Kosten und Risiken bei der Umnutzung der Konversionsflächen nur durch das Land MV und die Europäische Union unterstützt werden, wenn ein maritim-touristisches Gewerbegebiet mit mehreren Anbietern und ganzjährig nutzbaren Angeboten entsteht.

Die Stadt Ribnitz-Damgarten soll entgegen des Grundgedankens des Baurechts handeln, indem die Kosten für Sanierung und öffentliche Erschließung des Geländes nicht auf die einzelnen Investoren übertragen werden. Zudem wird der Landesregierung MV vorgeworfen mit der Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 43 Millionen Euro für die Altlastenbeseitigung und die äußere Erschließung des Geländes den angeblichen Rechtsverstoß zu fördern.

 

Bewertung:

Diese Darstellung ist falsch.

 

Fakten:

Es ist nicht der Grundgedanke des Bauplanungsrechts, dass die Investoren die Kosten für Sanierung und Erschließung tragen. Vielmehr liegt die Aufgabe der Erschließung grundsätzlich bei der Gemeinde (§ 124 BauGB). Die Sanierungspflicht trifft primär den Eigentümer, das ist die Stadt Ribnitz-Damgarten. Bei einer Übernahme der Sanierungskosten durch die Projektpartner wären die touristischen Investitionen wirtschaftlich aber nicht darstellbar. Genau für solche Fälle sind die Förderprogramme da. Deshalb handelt es sich hier auch nicht um einen wie behauptet: „einmaligen Vorgang in Deutschland“, sondern um einen üblichen Vorgang im Rahmen von wirtschaftlicher Förderung strukturschwacher Regionen.

Die Stadt Ribnitz-Damgarten soll den gesetzlichen Auskunftspflichten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern nicht nachgekommen sein. Es sollen Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz und gegen die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vorliegen.

 

Bewertung:

Diese Aussagen stimmen so nicht.

 

Fakten:

Die zahlreichen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern wurden beantwortet und jedem Wunsch nach Auskunft folgte eine Reaktion. Bei einzelnen schriftlichen Anfragen kam es zu zeitlichen Verzögerungen, weil zur Beantwortung einzelner Sachverhalte Einspruchsfristen beteiligter Partner und Behörden berücksichtigt werden mussten. Damit Anfragen zum Projektverlauf in Zukunft schneller beantwortet werden können, wurden die internen Abstimmungsprozesse inzwischen optimiert.

Grundsätzlich wird das Projekt transparent und mit öffentlicher Beteiligung geführt. Für Bürgerinnen und Bürger wurden im August 2021 zwei Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. Die beteiligten Projektpartner haben sich hier den Fragen des Publikums gestellt. Zudem wurde Projektstatus und Entwicklungsziele präsentiert. Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter wurden und werden regelmäßig zu wichtigen Punkten im Projekt informiert.

Zu den regelmäßigen Stadtvertretersitzungen werden im Rahmen der Bürgerfragestunde Anfragen zum Thema Pütnitz zugelassen und von den Verantwortlichen beantwortet. Dies trifft auch auf die Sitzungen des Ausschusses für den Stadtteil Damgarten zu. Verschiedene Belange und Interessen im Zusammenhang mit dem Projekt werden hier öffentlich diskutiert.

Konkrete Presseanfragen werden umfassend beantwortet und es kommt zu einer regelmäßigen öffentlichen Berichterstattung zu den vielseitigen Aspekten der Projektentwicklung.

Faktencheck 12. Januar 2022

Die Stadt Ribnitz-Damgarten soll für den Verkauf der Flächen an CenterParcs 2,50 EUR je Quadratmeter
erhalten.

 

Bewertung:

Diese Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Kaufpreis sind falsch.

 

Fakten:

In einer vorvertraglichen Vereinbarung (MoU) wurde zwischen der Stadt Ribnitz-Damgarten
und CenterParcs im März 2021 vereinbart, dass die Zahlung des Kaufpreises gestaffelt erfolgt.
Die erste Anzahlung in Höhe von 1,5 Mio. Euro erfolgt kurz nach Vertragsunterzeichnung, die zweite
Anzahlung in Höhe von 1,5 Mio. Euro erfolgt ein Jahr nach Vertragsunterzeichnung. Die Hauptzahlung
erfolgt erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes und ist derzeit noch nicht Bestandteil der
Haushaltsplanung. Bei denen in der Haushaltsplanung dargestellten Summen, handelt es sich um
geplante Anzahlungen und nicht um den vollständigen Kaufpreis.

In der Absichtserklärung (MoU) soll ausdrücklich vereinbart worden sein, dass das Grundstück auf Pütnitz
bis zum 30.7.2021, spätestens jedoch bis zum 31.12.2021 an CenterParcs verkauft werden soll.
Bürgermeister und Stadtvertreter sollen in allen öffentlichen Sitzungen, Informationsveranstaltungen
und Anfragen zu Pütnitz bis dato zum Ausdruck gebracht haben, dass weder ein Grundstücksverkauf an
CenterParcs vollzogen noch in der nächsten Zeit geplant sei.

Bewertung:

Diese Informationen sind richtig und werden nachstehend eingeordnet.

Fakten:

Es ist korrekt, dass die Stadt Ribnitz-Damgarten und CenterParcs laut Absichtserklärung den Abschluss
eines Kaufvertrages bis spätestens zum 31.12.2021 angestrebt haben. Im Projektverlauf kam es jedoch zu
zeitlichen Verzögerungen, so wurde zwischen den Vertragsparteien eine Fristverlängerung für den
Abschluss eines Kaufvertrages bis zum 30. März 2022 vereinbart. Vereinbarungen zu weiteren
Fristverlängerungen für die Unterzeichnung eines Kaufvertrages sind durchaus denkbar.
Die Absichtserklärung (MoU) zwischen CenterParcs und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist
seit dem 6. Januar 2022 auf dieser Website zur öffentlichen Einsichtnahme als PDF-Datei hinterlegt.

Die Stadt Ribnitz-Damgarten soll vorsätzlich gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben, weil sie den
Verkauf der kommunalen Flächen nicht über ein Bieterverfahren abwickelt.

Bewertung:

Diese Aussage ist nicht haltbar. Unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben der EU-Kommission
agiert die Stadt Ribnitz-Damgarten mit ihren Planungen und Verhandlungen im Rahmen der
EU-rechtlichen Weisungen.

Fakten:

Die EU-Kommission ermöglicht Kommunen die Veräußerung von kommunalen Grundstücken zu
einem durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelten Verkehrswert („Mindestkaufpreis“).
Dieses Verfahren stellt eine Alternative zur Durchführung eines Bieterverfahrens dar. Der Verkehrswert
der kommunalen Flächen auf Pütnitz wurde bereits durch einen unabhängigen Gutachter ermittelt
und der Verkaufspreis wird nicht unter diesem Preis liegen. Die Verpflichtung zur Erzielung eines
Mindestkaufpreises ergibt sich zudem aus den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts in dessen
Rahmen wir uns bewegen.

Es ist das Ziel der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Entwicklung des Bernsteinresorts Pütnitz einen Investor
zu finden, der die für Pütnitz im 2016 abgeschlossenen Raumordnungsverfahren festgeschriebenen
Kriterien erfüllt. Der potenzielle Investor CenterParcs erhält mit den Vereinbarungen im MoU die Chance,
die Umsetzbarkeit des geplanten Vorhabens vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der Stadt
Ribnitz-Damgarten innerhalb der hier festgesetzten Fristen zu prüfen, ohne dass parallel der Verkauf
an einen anderen Interessenten erfolgt. Sobald die Stadt Ribnitz-Damgarten Gespräche mit weiteren
Interessenten aufnimmt, bzw. weitere Interessensbekundungen alternativer Investoren vorliegen, wird
CenterParcs als Vorvertragspartner informiert. Diese Vereinbarungen beschreiben eine übliche
Vorgehensweise im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens zur Investorenauswahl und ergeben keinen
Rechtsverstoß.

Die Kommunalaufsicht soll gegen die Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten und angezeigte Missstände
ermitteln und es soll ein rechtswidriges Handeln der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten vorliegen.

 

Bewertung:

Es gibt kein Ermittlungsverfahren der Kommunalaufsicht gegen die Stadtverwaltung, das auf einem
begründeten Anfangsverdacht für rechtswidriges Verhalten seitens der Aufsichtsbehörde beruht.

 

Fakten:

Die Kommunalaufsicht hat am 6. Januar 2022 die Überprüfung der Vorgänge angekündigt, die im
Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung auf Pütnitz stehen, nachdem die schriftliche Anzeige
eines Vereins bei der Aufsichtsbehörde eingegangen ist. Rechtswidriges Handeln der Stadtverwaltung
oder ein entsprechender Anfangsverdacht sind nicht Auslöser der Überprüfung, sondern eine schriftliche
Anzeige vom 27. Dezember 2021. Damit wurde eine reguläre, neutrale Verfahrensweise in Gang
gesetzt, zu der die Kommunalaufsicht nach Vorlage einer schriftlichen Anzeige verpflichtet ist.
Die Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten wird der Kommunalaufsicht umfassende Unterlagen und
Informationen bereitstellen, damit die Rechtmäßigkeit unseres Handelns vollumfänglich geprüft
und bestätigt werden kann.